Anlässlich der Einheirat 'fremder unvermögender Weibspersonen', welche sich in Heiterwang häuslich niederlassen und dadurch Einheimische zur Abwanderung nötigen, sowie wegen der Kriegslasten, Fronfuhren, Soldatendurchmärsche und unerschwinglicher Steuern sieht man sich gezwungen einen eigenen Gemeindebeschluss sowie eine Gemeindeordnung zu erlassen